Kleinunternehmer der keine Belege bekommt
Kleinunternehmer der keine Belege bekommt
Ich habe mich angemeldet als Kleinunternehmen nach § 19 (1) und muss ja so nicht die Mehrwertsteuer mit berechnen, bekomme aber ja auch nichts. Jetzt ist es aber so das ich meine Ware auf den verschiedenen Flohmärkten aufkaufe, Beträge so zwischen 0,50€ und 3€ und ich da auch keine Rechnung bekommen, denn das machen die da nicht.
Wie gehe ich aber vor mit den Finazamt, ich habe ja schließlich das auch als Ausgabe, auch wenn ich keine Rechnunge vorweisen kann, woher auch? Aber bezahlt wurde es ja dennoch von mir, und die Ausgaben sind auch vorhanden. Die Frau vom Finazamt meint ich soll einen Steuerberater fragen, sehr hilfreich, weis hierdas einer.
Antwort: Normal kannst so vorgehen das du sogennnte Eigenbelege anfertigst die die Ware die du kaufst beschreibt, wann du die ware gekauft hast und wo diu die Ware gekauft hast. Gerrade bei diesen Kleinbeträgen darf das Finazamt dieses nicht ohne weiteres ablehnen, noch dazu wenn du Rechnugen vorweist die belegen das du die eingekaufte Ware auch verkauft hast.
